Solarstrom selbst nutzen - von Strompreiserhöhungen unabhängig werden
Eigenverbrauch von Solarstrom rechnet sich
Die Möglichkeit. die erzeugte Energie einer Photovoltaikanlage auch teilweise selbst zu verbrauchen, nutzten im vergangenen Jahr bereits zahlreiche Kunden der PRIOGO AG, welche schon frühzeitig auf die Vorteile dieser Einspeisevariante aufmerksam machte. Die Bundesregierung hatte in 2010 beschlossen, diese Regelung zum 1. Juli 2010 stärker auszubauen. Jede selbst erzeugt und verbrauchte Kilowattstunde soll ab 1. Januar 2012 mit 08,05 Cent und über 30% mit 12,43 Cent vergütet werden. Rechnet man die vermiedenen Kosten für die eingesparte Strommenge aus dem öffentlichen Netz hinzu, so erhält man beim derzeitigen Strompreis einen Gesamtertrag von etwa 28,00 Cent pro Kilowattstunde. Da die Vergütung für ins Netz eingespeiste Energie nur noch 24,43 Cent pro Kilowattstunde betragen soll, ergibt sich ein Vorteil für die selbst genutzte Energie von etwa 3,5 Cent. Dieser Vorteil verstärkt sich im Laufe der Jahre mit steigendem Strompreis.
Stand 01.01.2012
Einnahmenvergleich für eine Kilowattstunde
| Netzeinspeisung | Eigenverbrauch | |
|---|---|---|
| Vergütung | 24,43 Cent | 08,05 Cent |
| ersparte Stromkosten (ca.): | --- | 20,00 Cent |
| gesamt: | 24,43 Cent | 28,05 Cent |
Stand 01.01.2012
Dezentraler Stromverbrauch soll gefördert werden
Neben dem aktiven Klimaschutz fördert die neue Regelung auch den Verbrauch von regenerativem Strom dort, wo dieser entsteht. Lange Transportwege und damit verbundene Energieverluste und Kosten für die Netzbetreiber werden reduziert. Die geschickte Nutzung elektrischer Geräte zu Zeiten, in denen Strom die Photovoltaikanlage Strom erzeugt, kann dazu beitragen, den Anteil des Eigenverbrauchs zu steigern und weitere Stromkosten zu vermeiden. Besonders interessant ist dabei die Nutzung des eigenen Solarstroms, etwa für die Aufladung von Elektroautos. Deren Betankung ist kostengünstig - und obendrein absolut umweltfreundlich, da keine CO2-Emissionen entstehen.
Jahresertrag einer 10-Kw-Photovoltaikanlage
| ohne Eigenverbrauch | mit Eigenverbrauch | |
|---|---|---|
| Netzeinspeisung: | 9.000 kWh | 7.000 kWh |
| Eigenverbrauch: | --- | 2.000 kWh |
| Vergütung: | 2.198,70 € | 1.871,10 € |
| ersparte Stromkosten (ca.): | --- | 400,00 € |
| Ertrag: | 2.198,70 € | 2.271,10 € |
| Mehrertrag: | --- | 72,40 € |
Stand 01.01.2012
Wie erfolgt die Abrechnung?
Um den Anteil des Eigenverbrauchs feststellen zu können, wird zunächst wie bisher ein weiterer Zähler installiert. der die erzeugte Energie der Photovoltaikanlage ermittelt. Zusätzlich wird der vorhandene Bezugszähler durch einen sogenannten Zweirichtungszähler ersetzt. Dieser Zähler hat zwei Zählwerke: das eine zeigt die ins öffentliche Netz eingespeiste, das andere die aus dem Netz bezogene Energiemenge an. Zur Berechnung des Eigenverbrauchs wird von der am ersten Zähler gemessenen Gesamtenergie die angezeigte Einspeisemenge des Zweirichtungszählers abgezogen.
In Zukunft kann sich der Vorteil noch erhöhen. Mit der wachsenden Zahl an Elektroautos wird mehr Strom benötigt. Davon und von jeder weiteren Strompreiserhöhung profitieren die Besitzer einer Photovoltaikanlage!
Umsatzsteuerliche Behandlung des Eigenverbrauchs
Die umsatzsteuerliche Behandlung des Eigenverbrauchs von Solarstrom ist durch die Entscheidung des Bundesfinanzministeriums vom 1. April 2009 nun endgültig geklärt. Das bedeutet für Sie, dass Sie die Umsatzsteuer auch bei Eigenverbrauch komplett zurück bekommen.
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