FÖRDERUNGEN DER LADEINFRASTRUKTUR
FÜR LADESTATIONEN, PV-ANLAGE UND SOLARSTROMSPEICHER KÖNNEN NEUE FÖRDERUNGEN BEANTRAGT WERDEN
Erfahren Sie die wichtigsten Informationen zur Förderung
Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:
- Sie müssen im Besitz eines reinen Elektroautos sein (kein Hybridfahrzeug), das entweder auf Ihren Namen oder den Namen einer im selben Haushalt lebenden Person zugelassen ist. Alternativ müssen Sie zum Zeitpunkt des Antrags ein Elektroauto bestellt haben. Hinweis: Wenn Sie das Elektroauto privat leasen, muss der Leasingvertrag eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten haben. Firmen- oder Dienstwagen erfüllen nicht die Förderbedingungen.
- Die Ladestation, Photovoltaikanlage und der Batteriespeicher müssen neu installiert werden.
- Ihr Wohngebäude muss bereits existieren und Sie müssen bereits darin wohnen.
- Alle Komponenten dürfen erst nach Förderzusage neu bestellt werden, bestehende Anlagen dürfen jedoch durch eine weitere Anlage (deren einzelnen Komponente alle Mindestanforderungen erfüllen) ergänzt werden.