Gebäudeenergiegesetz 2.0: Finanzielle Hilfe für nachhaltige Wärmeversorgung und klimafreundliche Heizungen

Wir freuen uns, dir aktuelle Informationen zur 2. Novelle des Gebäudeenergiegesetzes und der damit verbundenen Heizungsförderung präsentieren zu können. Der Deutsche Bundestag hat am 8. September diesen wegweisenden Schritt beschlossen, um die Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen im Gebäudesektor voranzutreiben.

Die Bundesregierung unterstützt Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer finanziell, um den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu beschleunigen. Die neue Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ wurde am 29.12.2023 veröffentlicht und wird ab dem 27.02.2024 für Privatpersonen, die Eigentümer eines selbstgenutzten Einfamilienhauses sind, greifen.

Du kannst einen Antrag auf die neue Heizungsförderung stellen, die einen Zuschuss sowie einen zinsgünstigen Ergänzungskredit für energetische Einzelmaßnahmen bereithält. Diese Förderung ist jedoch nur in Kombination mit einer Zuschusszusage der KfW und/oder einem Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhältlich.

Für die Antragstellung kannst du dich ab dem 01.02.2024 im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren. Beachte bitte, dass bei der Antragstellung ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag abgeschlossen sein muss, der hochgeladen wird.

Der Heizungstausch in deinem selbstgenutzten Einfamilienhaus wird durch diese Förderung attraktiv gestaltet. Du erhältst eine Grundförderung von 30 % und kannst verschiedene Bonusförderungen kombinieren, um bis zu einem Förderhöchstsatz von 70 % zu gelangen.

Besonders erfreulich ist der Klimageschwindigkeitsbonus von 20 %, den du erhältst, wenn du deine ältere Heizung durch eine klimafreundliche Variante ersetzt. Bedenke, dass dieser Bonus ab 1. Januar 2029 kontinuierlich reduziert wird.

Für ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro kannst du einen Einkommensbonus von 30 % beantragen. Zudem wird für Wärmepumpen ein zusätzlicher Effizienzbonus von 5 % gewährt, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.

Die Förderungssumme hängt von den förderfähigen Kosten ab, die für den Heizungstausch in einem Einfamilienhaus maximal 30.000 Euro betragen. Damit kannst du bis zu 23.500 Euro Förderung für deine neue Heizung erhalten, solange die Fördermittel nicht erschöpft sind.

Wir werden dich zu einem späteren Zeitpunkt über die genauen Förderkonditionen, den Ablauf der Beantragung und den Zeitpunkt der Antragsstellung informieren.

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