Nullsteuersatz für PV-Anlagen, Wechselrichter und Batteriespeicher

Seit dem 01.01.2023 gilt der Nullsteuersatz für alle Komponenten einer Photovoltaikanlage, wie Solarmodule, Wechselrichter und auch Batteriespeicher.

Durch die Gesetzesänderung zum 01.01.2023 und die Einführung der Nullprozent Steuer auf Photovoltaikanlagen bietet sich eine großartige Gelegenheit, um Geld zu sparen und gleichzeitig die Umwelt zu schützen. Warten Sie nicht, lassen Sie sich jetzt beraten und wir installieren Ihre Solaranlage schon in wenigen Wochen. Nutzen Sie die Möglichkeit, um schon bald effektiv Kosten zu sparen!

Ihre Vorteile bei PRIOGO auf einen Blick: 

 kostenlose, individuelle Beratung

✅ unmittelbare Verfügbarkeit

✅ kurzfristige Montagekapazitäten

✅ Wegfall der Mehrwertsteuer

✅ gleichbleibende Stromkosten

Auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen finden Sie ein umfangreiches FAQ mit dem Titel „Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen“. Hier werden Fragen wie: „Welche umsatzsteuerlichen Erleichterungen im Bereich der Umsatzsteuer enthält das Jahressteuergesetz 2022 für Photovoltaikanlagen?“ oder „Fällt beim Betreiben einer Photovoltaikanlage zukünftig Umsatzsteuer an?“ beantwortet.

Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, so klären unsere Energiespezialisten diese natürlich gern auch im persönlichen Gespräch mit Ihnen. Kontaktieren Sie uns und profitieren Sie von sofortiger Verfügbarkeit und kurzfristigen Montagekapazitäten.